Wir haben bereits die Feinheiten von eIDAS 2.0 – der Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste – eingehend unter die Lupe genommen, auf die sich die EU-Kommission, das EU-Parlament und der Rat der Europäischen Union im Jahr 2023 geeinigt haben. Dabei haben wir einen besonderen Schwerpunkt auf den neuen Aspekt der EUDI-Wallets (auch bekannt als EU Brieftasche für digitale Identität) gelegt. In den folgenden Kapiteln werden wir die Perspektiven der digitalen ID-Wallets und ihren zentralen Einfluss auf die sich entwickelnde digitale Infrastruktur in der Europäischen Union näher beleuchten. Im ersten Schritt zeigen wir, wie die EU und ihre Mitgliedstaaten Bürgerinnen und Bürgern den Online-Zugang zu wichtigen öffentlichen Dienstleistungen im Rahmen der aktualisierten eIDAS 2.0-Verordnung ermöglichen wollen.
Der Impact von eIDAS 2.0: Das Potential von EUDI-Wallets und ihre Rolle für digitale Identitäten
Die Entwicklung der EUDI-Wallet im Rahmen von eIDAS 2.0
Im Jahr 2016 ist die erste eIDAS-Verordnung in Kraft getreten. Sie legte den Grundstein für die elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und damit die Basis der digitalen Transformation und digitalen Zukunft Europas. Sie verfolgte ein Hauptziel: die Einführung eines einheitlichen Identitätsnachweises in der gesamten EU. Um die Schwächen des Vorgängers zu beheben, wurde eIDAS 2.0 um zusätzliche Arten von elektronischen Vertrauensdiensten erweitert und enthält einheitliche Anforderungen für sie in der EU. Voraussichtlich Anfang 2024 folgen die Abstimmung im ITRE-Ausschuss und die Abstimmung im Plenum. Darüber hinaus wird die verpflichtende Unterstützung von Mitgliedstaaten, großen Plattformanbietern und sektorspezifischen Parteien voraussichtlich Ende 2026 ins Spiel kommen.
Auch wenn es verschiedene Verbesserungen gibt, ist die wichtigste Komponente der vorgeschlagenen Verordnung allerdings weiterhin die europäische ID-Wallet (EUDI). Diese „digitale Brieftasche“ werden wir in den folgenden Abschnitten näher betrachten.
Wie bereits erwähnt, legt die eIDAS-Verordnung den Rechtsrahmen für die elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im europäischen Markt fest. Im Rahmen der vorgeschlagenen Aktualisierung wird die EUDI-Wallet eine entscheidende Rolle bei der Identifizierung eines Nutzers bei diesen Transaktionen spielen. Mit fortschrittlichen Sicherheitsmaßnahmen und nahtloser grenzüberschreitender Anpassungsfähigkeit wird dieses Instrument in Form einer softwarebasierten Anwendung präsentiert. Sie ermöglicht es den Nutzer:innen, ihre von den Regierungen bereitgestellten nationalen Identitäten sowie Identitätsnachweise in ganz Europa sicher zu speichern und zu nutzen, wobei sie eine erweiterte Kontrolle über ihre Daten haben. Der offensichtliche Vorteil ist, dass die EUDI-Wallet den Zugang zu Dienstleistungen der öffentlichen Einrichtungen aller Mitgliedstaaten ermöglicht, ohne dass zusätzliche physische Dokumente benötigt werden. Außerdem soll die Wallet den Nutzer:innen den Online-Zugang zu privaten und öffentlichen Diensten ermöglichen und die Unterzeichnung von Dokumenten mit qualifizierten elektronischen Signaturen (QES) für Bürger:innen und qualifizierten elektronischen Siegeln für Organisationen erleichtern.
Mit der selektiven Offenlegung können sich die Besitzer:innen der EUDI-Wallet digital identifizieren und gleichzeitig die Attribute, die sie weitergeben, einschränken. In der Praxis bedeutet dies die Möglichkeit, Bescheinigungen von Attributen in einem Format zu sammeln, auszutauschen und zu verwalten, das in ganz Europa verbreitet ist. Dieser Dienst kann zum Beispiel genutzt werden, um den Besitz eines Führerscheins oder eines bestimmten akademischen Abschlusses zu bestätigen.
Zusammenfassend sind die folgenden funktionalen Anforderungen für die EUDI-Wallet in der European Digital Identity Architecture and Reference Framework Outline festgelegt:
- Anfordern und Einholen von Nachweisen von Anbietern, QEAAs und EAAs;
- Das Nutzung on kryptografischen Funktionen, wie die Überprüfung und Durchführung von digitalen Signaturen.
- Die Sicherstellung der gegenseitigen Authentifizierung zwischen der EUDI-Wallet und externen Stellen;
- Auswahl, Kombination und die Präsentation von persönlichen Identifikationsdaten (PID), QEAAs und EAAs mit vertrauenden Parteien;
- Eine Benutzerschnittstelle, die die Nutzer:innenerfahrung verbessert und einen expliziten Autorisierungsmechanismus unterstützt;
- Die Ermöglichung der Unterzeichnung von Dokumenten durch qualifizierte elektronische Signaturen/Siegel (QES);
- Die Bereitstellung von Schnittstellen zu externen Parteien.
Wie in der Abbildung oben dargestellt, ermöglichen die internen Schnittstellen die Kommunikation mit den Komponenten der Wallet. Die externen Schnittstellen ermöglichen die elektronische Interaktion mit den Stakeholdern der EUDI-Wallet. Dazu gehören Nutzer:innen, Wallet-Herausgeber, PID-Aussteller, Vertrauensdiensteanbieter und andere vertrauenswürdige Parteien. Die PID kann als eindeutige digitale Identität der Bürger:innen betrachtet werden, da keine zwei PIDs die gleichen Informationen enthalten können. Wenn einer Person eine PID ausgestellt wird, bedeutet dies, dass sie bestimmte eingeschränkte und regulierte Prozesse zur Überprüfung ihrer Identität erfolgreich abgeschlossen hat. Die Ausgabe einer PID obliegt den einzelnen Mitgliedsstaaten und wird auf bestimmte regulierte Stellen beschränkt.
Wie dem EUDI-Wallet-Ökosystem vertraut werden kann
Eine EUDI-Wallet kann in vielen Zuständen existieren, da sie für eine Vielzahl von Anwendungsfällen genutzt werden kann. Einige davon erfordern nicht immer ein hohes Maß an Vertrauen (LoA). Wie im Folgenden gezeigt wird, durchläuft die EUDI-Wallet während ihres Lebenszyklus zwei Phasen. Gemäß dem EUDI Architecture and Reference Framework beginnt die Wallet ihr Leben auf der Grundlage einer gültigen EUDI-Wallet-Lösung.
Ein Nachweis, welcher Identitätsdaten enthält, kann von Nutzer:innen angefordert werden. Die EUDI-Wallet Instanz kann auch für nicht-EUDI-spezifische Zwecke verwendet werden, z. B. zum Führen von Kund:innenkarten oder jeder anderen Art von Berechtigungsnachweis, der keine Verbindung zu einer gültigen PID erfordert. Dies wird als operativer Zustand der EUDI-Wallet-Instanz betrachtet.
Die EUDI-Wallet-Instanz erhält den gültigen Status, sobald sie von einem PID-Provider erkannt wird und eine gültige PID erhält. Unter einem PID-Anbieter versteht man im Wesentlichen eine staatliche Behörde, die Personalausweise ausstellen darf. In Deutschland ist das zum Beispiel die Bundesdruckerei. An dieser Stelle können die Nutzer:innen Qualified Electronic Attestation of Attributes (QEAA) oder andere Berechtigungsnachweise hinzufügen, die eine Verknüpfung mit der PID erfordern. Auch wenn die EEAs aus nicht qualifizierten Quellen stammem, können EUDI-Wallet-Inhaber:innen darauf vertrauen, dass der EEA-Aussteller rechtmäßig ist. In diesem Zusammenhang bedeutet der Begriff „qualifiziert“, dass ein regulierter Vertrauensdiensteanbieter an der Transaktion beteiligt ist und somit die Einhaltung der Vorschriften und die Haftungssicherheit des Prozesses gewährleistet.
Nehmen wir als Beispiel ein Mitgliedschaftsprogramm der Bahn, bei dem sich Einzelpersonen anmelden können, um Zugang zu besonderen Privilegien und Diensten des Bahnunternehmens zu erhalten. In diesem Fall muss das Bahnunternehmen kein qualifizierter Anbieter sein (und benötigt daher auch keine QEAA), da die Sicherheitsanforderungen nicht entscheidend sind und die Einbindung eines Vertrauensdiensteanbieters nicht erforderlich ist.
Es ist erwähnenswert, dass die EUDI-Wallet nicht automatisch unbrauchbar wird, wenn die PID abläuft oder widerrufen wird, sondern dass ihr Status lediglich auf betriebsbereit zurückgestuft wird. Dies kann sich auf die Gültigkeit einer (Q)EAA oder eines Zertifikats für elektronische Signaturen und Siegel (QES) auswirken. Letzteres ist allerdings nur für Unternehmen relevant und anwendbar. Die Endnutzer:innen der Wallet werden als natürliche oder juristische Personen definiert. Es handelt sich jedoch um völlig unterschiedliche Anwendungen für gänzlich unterschiedliche Bedürfnisse.Jede juristische Person erhält eine Organizational Identity Wallet (ODI-Wallet). Die ODI-Wallet repräsentiert nicht nur eine juristische Person, sondern dient auch als sicheres Medium für Geschäftspartner:innen, wie z. B. Lieferant:innen und Kund:innen. Über diese Verbindungen müssen überprüfbare Anmeldeinformationen zwischen den Teilnehmer:innen ausgetauscht werden, damit die Geschäftspartner:innen die Daten validieren und in ihre eigenen IT-Systeme importieren können. In diesem Artikel konzentrieren wir uns jedoch ausschließlich auf die Wallet für Bürgerinnen und Bürger.
Während der Begriff „digitale Identität“ zur Beschreibung einer Vielzahl unterschiedlicher Konzepte verwendet wird, konzentrieren wir uns hier auf seine Definition im Kontext von Benutzer:innenkonten, Berechtigungsnachweisen und Beziehungen sowie der Verwaltung von Identitäts-Frameworks. Diese Systeme zielen darauf ab, eine Grundlage für digitales Vertrauen zu schaffen. Das Grundvertrauen der digitalen Identität innerhalb des EUDI-Wallet-Ökosystems ist die sogenannte PID.
Eine PID ist gemäß der eIDAS 2.0-Verordnung definiert als eine Reihe von obligatorischen Attributen, die für jede Person einzigartig sind. Der obligatorische Datensatz ist von Natur aus auf das beschränkt, was alle Mitgliedstaaten für alle natürlichen und juristischen Personen bereitstellen können. Die juristische PID für Organisationen in Deutschland wird zum Beispiel von den Handelsregistern vergeben. Die optionalen Daten können variieren, und jeder Mitgliedstaat kann die für ihn geeigneten Attribute auswählen. In diesem Fall wird der Mindestdatensatz durch die obligatorischen PID-Attribute definiert und lautet wie folgt:
Das veröffentlichte ARF legt zwar nicht fest, wie die PID ausgestellt werden soll, aber es wird vorgeschlagen, dass die MS auf ihre bestehenden nationalen Lösungen zurückgreifen. Der wichtige Aspekt bei dieser Konfiguration der Berechtigungsnachweise ist, dass sie nur von vertrauenswürdigen Aussteller:innen ausgestellt werden können. Das bedeutet, dass Ausweisdokumente der PID-Anbieter als zuverlässige Quelle für PID-Attribute verwendet werden können. In Deutschland ist zu erwarten, dass die PID über die Online-Funktion des Personalausweises abgeleitet wird.
Nachdem wir die beiden primären Zustände der EUDI-Wallet und die Möglichkeit, dass beide Instanzen unabhängig voneinander funktionieren, beschrieben haben, müssen wir uns im Folgenden anschauen, wie das Ökosystem rund um die EUDI-Wallet in die praktische Anwendung für Einzelpersonen und Organisationen überführt werden kann.
Empowerment für Personen und Unternehmen durch die EUDI-Wallet und die eIDAS-2.0-Verordnung
Die technischen Spezifikationen, die im EUDI Architecture and Reference Framework (ARF) festgelegt sind, werden bereits seit April 2023 im Rahmen von vier groß angelegten Pilotprojekten (Large Scale Pilots, LSPs) in verschiedenen Anwendungsfällen getestet. Diese LSPs decken verschiedene Sektoren ab, z. B. das Gesundheitswesen, Finanzdienstleistungen, Bildung und Verkehr. Im Rahmen dieser Programme werden über 250 private Unternehmen und Behörden in 25 Mitgliedstaaten an der Pilotimplementierung der EUDI-Wallets beteiligt. Sie decken elf bestimmte Einsatzbereiche ab und zeichnen ein ganzheitliches Bild von der Entwicklung der EUDI-Wallet, das in den folgenden Abschnitten näher beleuchtet wird.
Jedes Pilotprojekt nutzt Elemente der von der Europäischen Kommission entwickelten Referenzimplementierung und trägt dazu bei, die Interoperabilität, Sicherheit und Benutzerfreundlichkeit des Wallets noch weiter zu verbessern. Die Europäische Kommission stellt im Rahmen des Programms „Digitales Europa“ 46 Millionen Euro für die Verbesserung und Erprobung der EUDI-Wallet bereit.
1. Pilotprojekte für das European Digital Identity Wallet Consortium
Nach Abschluss einer Reihe von Treffen im Juni 2023 gab das POTENTIAL-Konsortium, das von der Europäischen Kommission für die Durchführung eines der vier umfangreichen Pilotprojekte ausgewählt wurde, bekannt, dass es einsatzbereit ist. An diesem Projekt, das von Deutschland und Frankreich koordiniert wird, sind 17 Mitgliedstaaten sowie die Ukraine beteiligt. Mehr als 50 öffentliche Behörden und über 80 private Unternehmen sind daran beteiligt. Die grenzüberschreitenden Pilotprojekte wurden im Mai gestartet, nachdem die Einführungsphase im April offiziell eingeleitet und eine Finanzhilfevereinbarung mit der Europäischen Union unterzeichnet wurde. Das Projekt umfasst sechs spezifische Anwendungsfälle, nämlich den Zugang zu Behördendiensten, die Eröffnung eines Bankkontos, die Registrierung von SIM-Karten, den mobilen Führerschein, elektronische Unterschriften und elektronische Arztrezepte.
2. EWC – EU Digital Identity Wallet Consortium
Wenn es darum geht, zu reisen oder in ein neues Land innerhalb der EU zu ziehen, kann die EUDI-Wallet den europäischen Bürgerinnen und Bürgern ebenfalls eine große Hilfe sein. Das Tool bietet digitale Reiseausweise, Zahlungsfreigaben und Identitätsnachweise für Organisationen.
Das EU Digital Identity Wallet Consortium (EUWC) konzentriert sich auf die Anwendung der Wallet für die Speicherung und Präsentation von digitalen Reiseausweisen, die das uneingeschränkte grenzüberschreitende Reisen in ganz Europa erleichtern. Die Schaffung von digitalen Identitätswallets für Unternehmen, mit denen sich Bürgerinnen und Bürger überall in Europa erfolgreich als autorisierte Vertreter:innen einer Organisation ausweisen können, wird ebenfalls eine wichtige Priorität sein. Schließlich wird die digitale Identitätswallet der EU genutzt, um kartenbasierte und Konto-zu-Konto-Transaktionen zu autorisieren und Zahlungsnachweise zu speichern.
3. NOBID – Nordic-Baltic eID Wallet Consortium
Diese Zusammenarbeit, an der viele Banken aus den nordischen und baltischen Ländern, Italien und Deutschland beteiligt sind, wird die Nutzung der EU Digital Identity Wallet für die Autorisierung von Zahlungen für Waren und Dienstleistungen durch individuelle Nutzer:innen erforscht. Dabei wird versucht, die Ausgabe der Wallet, die Bereitstellung von Zahlungsmethoden durch die Finanzinstitute sowie die Annahme und Verarbeitung von Zahlungen im Einzelhandel abzudecken.
4. DC4EU – Digital Credentials for Europe Consortium
Das Konsortium „Digital Credential for Europe“ (DC4EU) wird zwei Hauptanwendungsbereiche auf den Prüfstand stellen. Und zwar in den Bereichen Bildung (berufliche Qualifikationen und Zeugnisse) und soziale Sicherheit (PDA1 und EHIC). Das Europäische Lernmodell und der EUROPASS werden mit dem Piloten in Einklang gebracht. Noch interessanter ist die Nutzung der Europäischen Blockchain-Diensteinfrastruktur im Rahmen der EU Digital Identity Wallet, die diesen LSP von anderen unterscheidet.
Getestet wird das gesamte Ökosystem, angefangen bei der Ausgabe der Wallet der individuellen Nutzer:innen über die Aufnahme persönlicher Identitätsinformationen bis hin zur Hinzufügung weiterer Dokumente und der Präsentation dieser Informationen bei Dienstleistern. Die Pilotprojekte befassen sich mit elf wichtigen Anwendungsfällen, um den Zugang der Allgemeinheit zu hochgradig vertrauenswürdigen und sicheren elektronischen Diensten zu verbessern. Im Folgenden findest du eine Liste der voraussichtlichen Anwendungen, die derzeit im Rahmen der groß angelegten Pilotprojekte entwickelt werden:
5. Zugang zu staatlichen Dienstleistungen
Sicherer Zugang zu digitalen öffentlichen Diensten, z. B. bei der Beantragung eines Reisepasses oder Führerscheins, bei der Steuererklärung oder beim Abruf von Sozialversicherungsdaten.
6. Eröffnung eines Bankkontos
Überprüfung der Identität der Nutzer:innen bei der Eröffnung eines Bankkontos, sodass potenziell unsichere und aufwendige Verfahren wie Video-Ident abgeschafft werden können
7. SIM Registrierung
Identitätsnachweis für die Registrierung und Aktivierung der SIM-Karte mit dem Vorteil, dass Betrug und Kosten für die Mobilfunknetzbetreiber reduziert werden.
8. Mobiler Führerschein
Die Speicherung und Präsentation des mobilen Führerscheins sowohl bei Online- als auch bei physischen Interaktionen.
9. Unterzeichnung von Verträgen
Erstellung sicherer digitaler Unterschriften für die Online-Unterzeichnung von Verträgen, wodurch die Notwendigkeit von Papierdokumenten und physischen Unterschriften entfällt.
10. Verschreibungen einfordern
Übermittlung von Rezeptdaten an Apotheken und Veranlassung der Abgabe von medizinischen Produkten.
11. Reisen
Informationen aus Reisedokumenten (z. B. Reisepass oder Visum) werden angezeigt und ermöglichen einen schnellen und einfachen Zugriff bei der Sicherheitskontrolle am Flughafen und beim Zoll.
12. Digitale Identitäten von Organisationen
Man muss nachweisen, dass man ein:e rechtmäßige:r Vertreter:in einer Organisation ist, welche als juristische Person existiert und Zertifikate vorlegen (z. B. ISO 27001) kannt.
13. Zahlungen
Überprüfung der Identität eine:r Nutzer:in, wenn diese:r eine Online-Zahlung auslöst und in der Wallet genehmigt.
14. Bildungszertifikat
Der Nachweis über den Besitz von Bildungsnachweisen wie Diplomen, Abschlüssen und Zertifikaten erleichtert die Bewerbung um einen Arbeitsplatz oder eine Weiterbildung.
15. Zugang zu Sozialversicherungsleistungen
Eine EU Digital Identity Wallet kann verwendet werden, um sicher auf die Sozialversicherungsdaten und -leistungen der Nutzer:in zuzugreifen, z. B. auf Renten- oder Erwerbsunfähigkeitsleistungen. Sie kann auch zur Erleichterung der Personenmobilität verwendet werden, indem sie Dokumente wie die Europäische Krankenversicherungskarte speichert.
Weitere Anwendungsfälle sind das physische Zugangsmanagement, z. B. für den sicheren Zugang zu Gebäuden, die Online-Authentifizierung (Log-in-Prozess) sowie die Verwaltung von Mitarbeiter:innenausweisen.
Die oben genannten Beispiele zeigen, wie das Ziel der überarbeiteten eIDAS Regulierung darin besteht, die breite Anwendbarkeit von Wallet-Anwendungen für eine Vielzahl von Aktivitäten im öffentlichen und privaten Sektor zu gewährleisten. Außerdem soll die Nutzung von Wallet-Anwendungen zur Überprüfung von Informationen sowohl im Online- als auch im Offline-Kontext erleichtert werden. Der EU-Gesetzesvorschlag sieht vor, dass Wallet-Anwendungen von öffentlichen Stellen als legitimes Mittel zur elektronischen Identifizierung von Personen anerkannt werden müssen. Außerdem müssen Wallet-Anwendungen in einigen Bereichen des privaten Sektors als akzeptable Form der elektronischen Identifizierung anerkannt werden. Basierend auf den öffentlichen Entwürfen der der eIDAS 2.0 Regulierung lässt sich vermuten, dass verschiedene Sektoren wie das Gesundheitswesen, Finanzdienstleistungen, das Bildungswesen und der Verkehr abgedeckt werden, wird erwartet, dass weitere Verpflichtungen für die acht wichtigsten Sektoren gelten werden. Obwohl der derzeitige Geltungsbereich noch relativ unklar ist, wird davon ausgegangen, dass die Verpflichtung, die EUDI-Wallet zu akzeptieren, unter anderem für die Bereiche Bildung, Telekommunikation, Banken und Versicherungen gelten wird. Allerdings ist das nur gültig für Prozesse, die starke Kundenauthentifizierung erfordern. Darüber hinaus wird angenommen, dass im Rahmen des Gesetzes über digitale Dienstleistungen auch die sehr großen Online-Plattformen, die gemessen an der Zahl der monatlich aktiven Nutzer:innen in der EU 45 Millionen erreichen, verpflichtet werden die EUDI-Wallet zur Authentifizierung zu unterstützen. Ob diese Verpflichtungen auch in der finalen Version der Regulierung mit aufgenommen werden ist derzeit noch unklar.
Die Kommission und die vier Pilotprojekte werden eng miteinander zusammenarbeiten. Ihre Ergebnisse werden in die weitere Entwicklung der technischen Anforderungen für die EUDI-Wallet durch die eIDAS-Expert:innengruppe einfließen. Daneben hat die Europäische Kommission eine Open-Source-Implementierung der EUDI-Wallet in Auftrag gegeben, um die Umsetzung der Pilotprojekte zu erleichtern und die technischen Spezifikationen kontinuierlich zu verbessern. Sowohl die groß angelegten Pilotprojekte als auch die Mitgliedstaaten werden diese aufschlussreichen und praktischen Lösungen ganz oder teilweise nutzen können. Neben diesen Entwicklungen bieten auch Anbieter aus dem privaten Markt ID-Wallet-Lösungen an, die zunehmend mit den eIDAS 2.0-Anforderungen konform sind, wie z.B. das Lissi ID-Wallet.
Zukünftige Trends und Innovationen rund um eIDAS 2.0 und die EUDI-Wallet
Insgesamt bietet das System der digitalen ID-Wallets ein großes Potenzial zum Vorteil von Menschen, Unternehmen und der Gesellschaft als Ganzes. Um die außergewöhnlichen Funktionen optimal nutzen zu können, müssen jedoch einige Hindernisse und Grenzen beachtet werden. Zum Beispiel ist die digitale ID-Wallet auf ein Gerät angewiesen. Das ist zwar in den meisten Fällen sehr praktisch, kann aber auch zu Problemen führen, wenn das Gerät nicht funktioniert, der Akku leer ist oder es zu Netzwerkproblemen kommt. Weitere Risiken, die mit diesem Tool verbunden sind, betreffen den Datenschutz. Wenn Daten und Dokumente, die mit der persönlichen Identifizierung zusammenhängen, in einer digitalen ID-Wallet gespeichert werden, die als Cloud-Dienst angeboten wird, kannder Herausgeber der Wallet gegebenfals selbst Zugriff auf diese Informationen haben. Angesichts des intensiven Zertifizierungsschemas, das von Wallet-Herausgebern ein Höchstmaß an Sicherheit verlangt, können Sicherheitsbedenken frühzeitig adressiert werden. Während Elemente der von der Europäischen Kommission geschaffenen Referenzimplementierung genutzt werden, ist jeder der eingesetzten LSPs auch darauf bedacht, die Sicherheit des Systems zu verbessern.
Mit ihren vielfältigen Anwendungsfällen und elektronischen Attributbescheinigungen (EAAs) wird die EUDI-Wallet die Art und Weise, wie Unternehmen mit digitalen Berechtigungsnachweisen und der Zugangsverwaltung umgehen, maßgeblich beeinflussen. Aber wie interagieren Organisationen mit EUDI-Wallets? Sie können spezielle ID-Wallet-Connectoren verwenden, die es ihrer internen IT-Infrastruktur ermöglicht mit den EUDI-Wallets ihrer Kund:innen zu interagieren. Die ID-Wallet-Connectoren werden über APIs angebunden. Lissi gehört zu den führenden Anbietern von ID-Wallet Software, mit denen Organisationen elektronische Attributbescheinigungen von und zu einer EUDI-Wallet empfangen, organisieren und ausstellen können.
Mit 35 erfolgreichen Piloten hat Lissi bereits viel Erfahrung bei der Implementierung mit namhaften Partnern gemacht. In naher Zukunft wird Lissi eine produktive Software anbieten, die die Vorgaben des aktuellen eIDAS Architecture Reference Framework (ARF) erfüllt. Die korrekte Umsetzung der Verordnung ist damit sichergestellt. Mit bewährten Pilotprojekten und der Verpflichtung zur Einhaltung des sich entwickelnden eIDAS-Frameworks können sich Unternehmen auf Lissi als vertrauenswürdige Lösung verlassen, um Effizienz, Sicherheit und Innovation für Organisationen im digitalen Zeitalter zu fördern. Nimm Kontakt mit Lissi auf, um deinen Platz zu reservieren, bevor die Welle der verpflichteten Anbieter den Zugang beantragt. Dort findest du im Übrigen auch weitere Informationen rund um eiDAS 2.0 und EUDI-Wallets.
Fündig wirst du auch in unserem Blogbeitrag „Die Einführung von eIDAS 2.0: Die Zeit des EUDI Wallets bricht an“!