In einer Zeit, in der digitale Interaktionen zur Norm geworden sind, war es noch nie so wichtig wie heute, einen sicheren, effizienten und rechtlich einwandfreien Weg zu finden, um die eigene digitale Identität in der Online-Welt ausweisen. Das Konzept der digitalen Identitätslösungen geht auf die frühen 2000er Jahre zurück, als mehrere europäische Länder begannen, Initiativen zur Erleichterung elektronischer Interaktionen und E-Government-Dienste zu ergreifen. Diese frühen Prototypen waren jedoch oft fragmentiert. Es fehlte an grenzüberschreitender Interoperabilität, was die Europäische Kommission schließlich dazu veranlasste, einen einheitlichen Ansatz für digitale Identitäts- und Vertrauensdienste zu entwickeln. Infolgedessen wurde 2010 die „Digitale Agenda für Europa“ vorgestellt, die die Vision eines europäischen digitalen Binnenmarktes umreißt. Zwei Jahre später wurde der erste Vorschlag für eine eIDAS (electronic IDentification, Authentication, and trust Services)-Verordnung veröffentlicht, mit der ein gemeinsamer Rahmen für die elektronische Identifizierung und Transaktionen im Binnenmarkt geschaffen werden sollte. Die überarbeitete Version der Verordnung trat 2016 in Kraft und die Mitgliedsstaaten mussten sie in ihre nationalen Gesetze umsetzen. Doch erst 2018 wurde eIDAS um die Bestimmungen zur elektronischen Identifizierung (eID) erweitert. Während der zuvor geschaffene Rahmen nur eine begrenzte Anzahl elektronischer Dokumente wie Unterschriften, Siegel und Zeitstempel anerkannte, ermöglichte die Erweiterung die gegenseitige Anerkennung der nationalen eID-Systeme in den EU-Mitgliedstaaten und verbesserte so die grenzüberschreitende Interoperabilität.
In der Praxis schlägt sich die Bedeutung dieser Initiative in der Einführung von Diensten wie DigiD nieder. Dieses besondere elektronische Authentifizierungssystem, das in den Niederlanden verwendet wird, ermöglicht niederländischen Bürger:innen und Unternehmen den sicheren Zugang zu verschiedenen Online-Diensten von Behörden und anderen Organisationen aus den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR). Auch SPID, das öffentliche System für digitale Identität in Italien, ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, ihren Benutzernamen und ihr Passwort für den Online-Zugang zu öffentlichen Diensten in den Niederlanden zu verwenden und umgekehrt.
Abgesehen von der offensichtlichen Funktion, den Nutzer:innen eine eindeutige digitale Identität und damit Zugang zu einer Reihe von Online-Diensten der Regierung zu verschaffen, bieten solche Software-Programme eine Reihe von wichtigen Funktionen. Die mehrstufige Sicherheit ermöglicht es den Nutzer:innen beispielsweise, ein Sicherheitsniveau zu wählen, das den Anforderungen einer bestimmten Online-Transaktion entspricht. Je höher die Stufe, desto sicherer ist der Identifizierungs- und Authentifizierungsprozess. Dienste wie SPID und DigiD wurden entwickelt, um die Interoperabilität der digitalen Identität zu fördern und sicherzustellen, dass die Nutzer:innen über europäische Grenzen hinweg nahtlos auf die Plattformen zugreifen können. Gleichzeitig werden auch die Privatsphäre und der Datenschutz der Nutzer:innen berücksichtigt. Diese nützlichen digitalen Vermittler halten sich streng an die einschlägigen Vorschriften, um persönliche Daten und digitale Interaktionen zu schützen.
All diese Vorteile sind der eIDAS-Verordnung zu verdanken, die seit 2014 fortlaufend geändert wurde und bis heute mit dem Fortschritt der digitalen Technologien und Praktiken weiterentwickelt wird. Das Hauptziel der Verordnung ist der Aufbau eines nahtlosen und vertrauenswürdigen digitalen Umfelds in der EU, das den elektronischen Handel, elektronische Behördendienste und zahlreiche andere Online-Anwendungen unterstützt. Dennoch sind einige der Meinung, dass die Einführung von eIDAS als erstes paneuropäisches Identitätssystem kein großer Erfolg war. Zu den Herausforderungen, die eine breitere Umsetzung behindert haben, gehören eine zu komplexe technische Architektur, eine eingeschränkte Nutzung durch den Privatsektor, eine schlechte Benutzeroberfläche sowie ein kleiner und unflexibler Datensatz.
Glücklicherweise wurden die jüngsten Aktualisierungen und Änderungen vorgenommen, um den neuen Herausforderungen zu begegnen und sich an neue technologische Entwicklungen anzupassen. Die verbesserte Verordnung soll die Akzeptanz elektronischer Dienstleistungen in allen EU-Mitgliedsstaaten erhöhen. Bislang haben vor allem Finanzinstitute gezögert, elektronische Signaturen zu verwenden. Laut Prescient & Strategic Intelligence wird der weltweite Markt für elektronische Signaturen in den nächsten neun Jahren eine durchschnittliche Wachstumsrate von 26,6 % erreichen. Folglich hat sich eIDAS 2.0 das Ziel gesetzt, die derzeitige Akzeptanz digitaler Identitätsdienste durch die Bürgerinnen und Bürger bis zum Jahr 2030 von 59% auf 80% zu erhöhen.
Darüber hinaus umfasst die aktualisierte Verordnung zusätzliche Arten von elektronischen Vertrauensdiensten. Während die ursprüngliche Verordnung nur für elektronische Unterschriften, elektronische Siegel und elektronische Zeitstempel galt, wurde eIDAS 2.0 um elektronische Zustelldienste, elektronische Zertifikate zur Authentifizierung und Siegel für elektronische Dokumente erweitert.