17.11.2022 02:46 PM

Ein neuer Ansatz für nachhaltige Lieferketten – Treiber und technologische Innovationen

Disclaimer:
Dieser Insight-Artikel ist in Zusammenarbeit mit yabeo  entstanden.

Warum Lieferketten transparenter und nachhaltiger werden müssen

Der Hype um ESG Transparenz innerhalb eines Unternehmens war in den letzten Jahren groß – von Greenly (Carbon Tracking) bis hin zu PlanA und Planetly (ESG Reporting) gab es kaum einen Monat, in dem keine neuen Gründungen oder Finanzierungsrunden bekannt gegeben wurden.

Aber wie sieht es eigentlich außerhalb von Unternehmen, also in deren Lieferketten aus? Orangen aus Spanien, Kaffee aus Kolumbien oder Fast-Fashion aus Asien – der globale Handel boomt, jedoch sind Lieferketten erdenklich intransparent. Während der globale Handel einerseits viel Wohlstand gebracht hat, sind die ökologischen und sozialen Konsequenzen in den Hintergrund gerückt. Gemeint sind damit die schlechten Arbeitsbedingungen vor Ort und die Zerstörung der Umwelt durch Chemikalien, Abfall und CO2.

25 Millionen Menschen weltweit sind Opfer von Zwangsarbeit und Löhne unter dem Existenzminimum sind keine Seltenheit. Sie bedrohen die Lebensgrundlage vieler Menschen. So müssen 2022 immer noch rund 734 Millionen Menschen mit weniger als $1,90 pro Tag auskommen. Viele Menschen arbeiten unter lebensgefährlichen Sicherheitsstandards und leiden lebenslang unter den gesundheitlichen Konsequenzen. Die Internationale Arbeitsorganisation zeigt auf, dass ein großer Teil der 170 Millionen Kinderarbeiter auf der Welt gezwungen ist, Textilien und Bekleidung herzustellen, um die Nachfrage der Verbraucher in Europa und den USA zu befriedigen und das unter unmenschlichen Arbeitsbedingungen. Ungeschützter Kontakt mit Chemikalien, keine freien Tage und kaum Pausen sind hier die Regel.

Die Ausbeutung der Natur, Umweltverschmutzung und -zerstörung sind ebenfalls ein Teil globaler Lieferketten. So sind z.B. die Treibhausgasemissionen der Lieferkette im Durchschnitt 11,4-mal höher als die betrieblichen Emissionen, was etwa 92% der gesamten Treibhausgasemissionen eines Unternehmens entspricht.

Diese Probleme versetzen Unternehmen immer mehr unter Handlungsdruck, die Wirtschaftspraktiken in ihren Lieferketten zu verändern und genauer hinzuschauen.

Die Forderung stammt einerseits von der Kundenseite. Detaillierte Informationen über die Nachhaltigkeit eines Produkts erhöhen bei sieben von zehn Befragten die Wahrscheinlichkeit einer Kaufentscheidung und eine von EY durchgeführte Studie bestätigt, dass 66% der Verbraucher in Deutschland bereit sind, mehr Geld für nachhaltige Alternativen auszugeben.

Und auch die Politik reagiert auf die Herausforderungen. So hat die Legislative in Europa in jüngster Zeit eine Reihe verschiedener Initiativen und Gesetze verabschiedet, die Unternehmen verpflichten, Verantwortung für die Wirtschaftspraktiken in ihrer Lieferkette zu übernehmen. Diese zu erfüllen ist kompliziert und treibt die Nachfrage nach Software, die Reporting und Due Diligence vereinfacht und damit Zeit und Geld spart.

Wir schauen uns diese regulatorische und gesellschaftliche Entwicklung in diesem Beitrag genauer an und nehmen Technologien unter die Lupe, die Unternehmen helfen, den ökologischen und sozialen Fußabdruck in ihren Lieferketten zu quantifizieren und zu reduzieren. Während Technologie bereits geholfen hat, viele Probleme zu lösen, teilen wir abschließend unsere Sicht auf die Bereiche, die noch mehr Innovation benötigen, um den Herausforderungen globaler Lieferketten gerecht zu werden.

Was die Weltgemeinschaft & Deutschland bisher getan haben

Die UN hat bereits in 2011 erste Schritte zur Mitigation, insbesondere zur Thematik der Menschenrechtsverstöße, eingeleitet und die Leitprinzipien zu Wirtschafts- und Menschenrechten verabschiedet, welche die Partnerstaaten und deren Unternehmen zum Schutz und zur Achtung von Menschenrechten auffordern, sowie bei Verstößen Abhilfe zu leisten. Jedoch stellen die Leitprinzipien keine rechtsverbindlichen Richtlinien dar, sie sind lediglich als Konsens zwischen Staatengemeinschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft zu verstehen.

Trotz der Freiwilligkeit haben die Richtlinien der UN auf nationaler Ebene Veränderungen hervorgebracht. Um die Leitprinzipien zu konkretisieren und den Zielen der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung sozial gerecht zu werden, hat Deutschland zum Beispiel in 2016 einen Aktionsplan verabschiedet. Der Aktionsplan sollte sicherstellen, dass trotz der Freiwilligkeit in der Umsetzung der Leitprinzipien bis 2020 mindestens 50% aller in Deutschland ansässigen Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten die Kernelemente menschenrechtlicher Sorgfalt anwenden und entsprechende Maßnahmen in ihre Unternehmensprozesse integrieren. Jedoch wurde dieses Ziel verfehlt. Eine von der Bundesregierung angeordnete Überprüfung im Oktober 2020 ergab, dass lediglich 13 – 17% aller betroffenen Unternehmen die Vorgaben einhielten.

Die Gründe dafür liegen auf der Hand: nach wie vor stehen Wirtschaftlichkeit und Kostendruck vor freiwilligen ethischen Prinzipien.

Das neue Lieferkettengesetz in Deutschland und andere europäische Initiativen

Wegen der geringen Umsetzung und dem sich verstärkenden gesellschaftlichen Drucks nach transparenteren Lieferketten wurde schließlich im Juni 2021 das Lieferketten Sorgfaltspflichtgesetz, kurz LkSG, verabschiedet. Ziel dieses Gesetzes ist das verpflichtende Monitoring der Einhaltung von Mindeststandards in der Lieferkette. Das LkSG greift ab Januar 2023 und wird schrittweise ca. 4.800 Unternehmen in Deutschland unmittelbar betreffen.

Fragestellungen, mit denen sich betroffene Unternehmen also ab nächstem Jahr beschäftigen müssen sind u.a..

  • Wie ethisch und nachhaltig arbeiten Unternehmen in meiner Lieferkette?
  • Sind meine Geschäftspartner in Kinderarbeit oder Zwangsarbeit außerhalb von Deutschland involviert?
  • Wie nachhaltig ist der Umgang mit Wertstoffen und Abfällen? Habe ich detaillierte, faire und transparente Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz etabliert?

Detaillierte Informationen über das LkSG findest du hier.

Durchsetzung des LkSG

Die Einhaltung der Sorgfaltspflichten muss in jedem Unternehmen intern dokumentiert und in einem jährlichen Bericht dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Überprüfung vorgelegt werden. Erkennt das BAFA Versäumnisse oder Verstöße eines Unternehmens, muss es Bußgelder zahlen oder wird von öffentlichen Ausschreibungen und Aufträgen ausgeschlossen. Die Strafen können so bis zu 8 Millionen Euro oder bis zu 2 Prozent des Jahresumsatzes des Unternehmens betragen.

Ein einheitlicher europäischer Standard

Nun wurde viel über die Aktionspläne einzelner europäischer Staaten gesprochen – wenig jedoch über die Rolle der Europäischen Union (EU). Die EU als Bindeglied unserer europäischen Gemeinschaft spielt in vielen Bereichen eine wichtige Rolle, um gemeinsame Standards zu setzen und die Umsetzung dieser zu überwachen.

So ist der EU bei der Analyse der verschiedenen Gesetze und Aktionspläne aufgefallen, dass auf nationaler Ebene teilweise noch zu wenig getan wird und es in jedem der bestehenden Gesetze Schwachstellen gibt. Als Konsequenz hat die Europäische Kommission (EK) am 23. Februar 2022 einen Gesetzesvorschlag für die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) auf den Weg gebracht. Ziel der CSDDD ist es, auf europäischer Ebene nachzuschärfen und einen einheitlichen Rahmen zu schaffen sowie die Schwachstellen bestehender nationaler Gesetze zu mitigieren.

Stand heute ist die CSDDD jedoch noch nicht verabschiedet worden. Der Vorschlag wird im EU-Parlament debattiert und eine Verabschiedung wird im Jahr 2023 erwartet. Danach haben die Mitgliedstaaten 2 Jahre Zeit, die Directive in nationales Recht umzusetzen. Nach aktuellem Vorschlag würden ca. 17.000 Unternehmen in der EU direkt von dem Gesetz betroffen sein – frühestens ab 2025.

Nach CSDDD sollen folgende Vergehen in der Lieferkette strafbar sein: Zwangsarbeit, Kinderarbeit, unzureichende Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz, Ausbeutung von Arbeitnehmern, Umweltverstöße wie Treibhausgasemissionen, Umweltverschmutzung oder die Zerstörung der biologischen Vielfalt oder von Ökosystemen (Biodiversität). Im Vergleich zu den nationalen Gesetzen soll neben Einhaltung von Menschenrechtsstandards der Fokus also auch auf Umweltschutz in der Lieferkette deutlich erhöht werden.

Zusammenfassend kann der aktuelle Vorschlag der CSDDD als eine Kombination der Stärken aus dem deutschen, französischen und niederländischen Gesetz angesehen werden. Wenn du mehr über die CSDDD, sowie die Abgrenzung zum LkSG und der Loi de Vigilence erfahren möchtest, empfehlen wir diesen und diesen Podcast.

Der CSDDD Vorschlag trifft jedoch auf deutliche Kritik. Industrievertreter z.B. sehen in diesem neuen Gesetz ein Bürokratiemonster heranwachsen. Die Befürchtung ist, dass Unternehmen durch die Sorgfaltspflichten extrem gelähmt werden. Die Kontrolle und das dauerhafte Monitoring der Lieferkette wird als eine zunehmende Belastung für betroffene Unternehmen angesehen, die in letzter Zeit ohnehin schon unter Corona Pandemie, gestiegenen Energiekosten, oder Lieferengpässen zu leiden hatten. Schon vor dem Inkrafttreten der CSDDD wurde durch eine Umfrage bekannt, dass die Hälfte der deutschen Unternehmen große Herausforderungen bei der Einhaltung der Sorgfaltspflichten sieht. Fast genauso viele Unternehmen wünschen sich gerade deshalb externe Unterstützung bei der Einhaltung des LkSG.

Technologie als Problemlöser

Auf der einen Seite stehen also schon heute überforderte Unternehmen, bei gleichzeitig weiter steigendem regulatorischen und gesellschaftlichen Druck. Stellt sich nun die Frage, welche Rolle Technologie in der Lösung der Lieferkettenproblematik spielen kann.

Als Venture Capital Investoren, die sich tagtäglich mit der Lösung von gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Problemstellungen unter Zuhilfenahme von technologischen Lösungen beschäftigen, sehen wir eine Lösung des Problems in den Ideen ambitionierter Gründerinnen und Gründer, die das Erfassen, Auswerten und Berichten von Informationen einfacher und transparenter machen – getreu dem Motto “tech is here to help”. Im Folgenden gehen wir auf einige Beispiele ein:

  • KI-basierte Datenerfassung: gibt Unternehmen die Möglichkeit, existierende Daten geordnet zu erfassen und in Reporting Formate zu überführen. Das spart Zeit und Geld und erhöht die Genauigkeit der erfassten Informationen.
  • Drohnen: Sie sind geeignet, um gezielt für bestimmte Audits eingesetzt zu werden, die noch nicht automatisiert wurden und deren Durchführung in der Regel kostspielig, schwierig und manchmal gefährlich ist. Beispielsweise bei Audits in großen Lagerhallen oder unter freiem Himmel. So können sie die Fähigkeiten des Prüfers bei Beobachtung, Inspektion, Bewertung und Durchführung erweitern.
  • Blockchain: Traditionelle Lieferketten verwenden in der Regel papierbasierte und siloartige Informationssysteme, welche die Rückverfolgung von Produkten und deren Lieferwegen zu einer zeitraubenden Aufgabe machen. Hier kann Blockchain Kosten, Zeitaufwand und Intransparenz reduzieren. Unternehmen der globalen Lieferkette Aktualisierungen in einem einzigen gemeinsamen “Buch” dokumentieren, das vollständige Datentransparenz und eine einzige Informationsquelle bietet. Da jede Transaktion mit einem Zeitstempel versehen ist, können Unternehmen den Status und den Standort eines Produkts jederzeit abfragen und alle beteiligten Parteien kontrollieren.
  • KI-gestütztes Social-Monitoring: kann Einblicke in die Social-Media-Profile und das Publikum rund um ein Unternehmen liefern. Dabei wird oft die Leistung von KI genutzt, um soziale Daten in großem Umfang zu analysieren, zu verstehen, was in ihnen gesagt wird, und anschließend auf der Grundlage dieser Informationen Erkenntnisse zu gewinnen. Dieses Wissen kann helfen, potenzielle Skandale bei Lieferanten oder Produzenten zu identifizieren und diese frühzeitig weiter im Detail zu untersuchen.
  • Web Scraping: nutzt Bots, um Inhalte und Daten von einer Vielzahl an Webseiten zu extrahieren. Ein Einsatz dieser Technologie kann somit ermöglichen, potenzielle Lieferanten auf Basis einer Vielzahl an Datenpunkten schneller und automatisierter zu analysieren. Aber auch die Auswertung von Woker Voices auf Whistleblower-Seiten kann durch den Einsatz von Web Scraping deutlich vereinfacht und effizienter durchgeführt werden.

Die folgende Übersicht zeigt einige Start-ups nach Anwendungsfällen, die mithilfe der eben genannten technologien Unternehmen entlasten und befähigen können, die europäischen Standards einzuhalten.

Bisheriger Fokus von Investoren

Die Relevanz der Lieferkettenproblematik wurde von vielen Investoren bereits erkannt. So sind alleine im ersten Halbjahr 2022 USD 857m an Funding in Supply Chain Sustainability Startups geflossen, mehr als in den vorherigen 3 Jahren kumuliert. Folgende Tabelle zeigt einen Auszug über kürzlich erfolgte Finanzierungsrunden und M&A Transaktionen:

Potenzial für weitere Innovationen und Ausblick

Zusammenfassend lässt sich also beobachten, dass es bereits viele Innovationen und Kapitalallokation im Bereich nachhaltiger Lieferketten gibt. Was bleibt da noch übrig? Die Integration der Analyse und des Reportings mit der pragmatischen, automatisierten Dekarbonisierung der Lieferketten. Der Job, den heute Climate Consultants erfüllen, wird in Zukunft auch von Technologie abgedeckt werden müssen, wenn auch kleinere Unternehmen es schaffen sollen, ihre Geschäftspraktiken effizient zu dekarbonisieren.

Das wird in einem ersten Schritt die Integration der heutigen Softwarelösungen zu direkten und indirekten Lieferketten und den Logistiksoftwares bedeuten und im zweiten Schritt die Identifizierung von Verbesserungspotenzialen und das Matching mit Off-Setting Anbietern.

Und während Start-ups die Technologie liefern werden müssen, wird die Rolle der Legislative darin bestehen, Unternehmen zu incentivieren, ihre Wirtschaftspraktiken über „the bare minimum“ zu optimieren – auf sozialer und ökologischer Ebene. Wir sind gespannt mitzuverfolgen, welche weiteren Entwicklungen es in Zukunft in diesem Bereich geben wird.

Unsere Quellen für dein Know-How

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https://www.auswaertiges-amt.de/blob/297434/8d6ab29982767d5a31d2e85464461565/nap-wirtschaft-menschenrechte-data.pdf


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Hembach, H. (2022). Praxisleitfaden Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)Fachmedien Recht und Wirtschaft.


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Rejeb, A., Rejeb, K., Simske, S. J., & Treiblmaier, H. (2021). Drones for supply chain management and logistics: a review and research agenda. International Journal of Logistics Research and Applications, 1–24. https://doi.org/10.1080/13675567.2021.1981273


Rothermel, M. (Ed.). (2022). LkSG – Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Kommentar (1. Auflage 2022). Fachmedien Recht und Wirtschaft in Deutscher Fachverlag GmbH.


Shorrocks, A., Lluberas, R., & Davies, J. (2022, January). Global Wealth Report. Credit Suisse. https://www.credit-suisse.com/about-us/en/reports-research/global-wealth-report.html


Short, J. L., Toffel, M. W., & Hugill, A. R. (2020). Improving Working Conditions in Global Supply Chains: The Role of Institutional Environments and Monitoring Program Design. ILR Review73(4), 873–912. https://doi.org/10.1177/0019793920916181