- Kyoto-Protokoll (1997/2005)
Bis vor etwa zehn bis fünfzehn Jahren gab es verschiedene Facetten, die aus ökologischer, sozialer und staatlicher Sicht nicht ganzheitlich betrachtet wurden. Ein wichtiger Faktor ist daher das Kyoto-Protokoll, das 1997 verabschiedet wurde und 2005 in Kraft trat. Sein Hauptziel: die globale Erwärmung zu verringern, indem die Treibhausgaskonzentrationen in der Atmosphäre auf „ein Niveau gesenkt werden, das eine gefährliche anthropogene Störung des Klimasystems verhindert“ (Artikel 2).
Von hier aus hat sich die Europäische Union (EU) auf einen transformativen Weg zu einer nachhaltigen Regulierung begeben,, der durch eine Reihe bemerkenswerter Meilensteine gekennzeichnet ist. Diese Meilensteine spiegeln die zunehmende Erkenntnis wider, dass Nachhaltigkeit nicht nur für die Umwelt, sondern auch für den wirtschaftlichen Fortschritt von zentraler Bedeutung ist. Wenn wir uns Meilensteine der nachhaltigen Regulierung ansehen, wird deutlich, dass sich Nachhaltigkeit von einem Randthema zu einer zentralen Säule entwickelt in der EU entwickelt hat.
- Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (2014)
Die Nachfrage nach Vorschriften zur nichtfinanziellen Offenlegung ist in den letzten Jahren rapide gestiegen. Aus diesem Bedürfnis heraus wurde die Richtlinie zur nichtfinanziellen Berichterstattung (NFRD) geboren.
Die Richtlinie wurde 2018 von allen 28 EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt und verfolgt zwei Hauptziele: 1) Unternehmen sollen dazu angehalten werden, Verantwortung für soziale und ökologische Belange zu übernehmen, und 2) Stakeholdern und Investor:innen sollen nichtfinanzielle Informationen zur Verfügung gestellt werden, um die Wertschöpfung und die Risiken der Unternehmen zu bewerten.
War es ein Erfolg? Nun, der Global Insights Bericht von 2013 bis 2018 zeigt, dass die Zahl der nichtfinanziellen Angaben um 72 % gestiegen ist. In den letzten Jahren wurden weitere Vorschriften angepasst, die NFRD ist jetzt eine von über 4.000 verschiedenen globalen Offenlegungspflichten, die in dieser Zeitspanne eingeführt wurden.
Das Pariser Abkommen, das während der 21. UNFCCC-Vertragsstaatenkonferenz (COP 21) in Paris innerhalb von zwei Wochen ausgehandelt wurde, stellt einen historischen Wendepunkt für den globalen Klimaschutz dar und wurde am 12. Dezember 2015 verabschiedet. Ziel des Abkommens ist es, die weltweiten Kohlenstoffemissionen deutlich zu reduzieren, um den globalen Temperaturanstieg auf 1,5 bis 2 Grad Celsius über dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Als Teil dieses Vorhabens haben 177 Staaten – die etwa 97% der weltweiten Klimaverschmutzung ausmachen – detaillierte nationale Ziele für die Reduzierung der Emissionen bis 2020 bekannt gegeben.
- Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums (2018)
Der Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums, der 2018 vorgestellt wurde, ist eine weitere wichtige Initiative der Europäischen Kommission, die darauf abzielt, die Finanzsysteme mit den Grundsätzen der Nachhaltigkeit in Einklang zu bringen. Ausgehend von der Erkenntnis, dass die Finanzmärkte eine entscheidende Rolle beim Übergang zu einer nachhaltigeren und kohlenstoffarmen Wirtschaft spielen, wurde in dem Plan ein umfassender Rahmen geschaffen, um Investitionen in umweltfreundliche Projekte und Unternehmen zu lenken.
Genauer gesagt besteht dieser ehrgeizige Plan aus einer Reihe miteinander verbundener Maßnahmen, die sich auf Schlüsselbereiche wie die Verbesserung der Transparenz von Finanzinstituten in Bezug auf ihre ökologischen und sozialen Auswirkungen, die Einführung eines einheitlichen Klassifizierungssystems für nachhaltige Aktivitäten (Taxonomie), die Schaffung nachhaltiger Benchmarks und die stärkere Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in die Investitionsentscheidungen konzentrieren.
- Der Europäische Green Deal (2019)
Geprägt vom Druck der Agenda 2030 und des Pariser Klimaabkommens umfasst der Europäische Green Deal eine Vielzahl von Initiativen, die mehrere Sektoren wie Energie, Verkehr, Landwirtschaft, Industrie und Finanzen umfassen. Zu den wichtigsten Zielen gehören das Erreichen von Netto-Null Treibhausgasemissionen bis 2050, die Förderung des Umstiegs auf erneuerbare Energien und Energieeffizienz, die Förderung einer Kreislaufwirtschaft, um Abfälle zu minimieren und die Ressourcennutzung zu verbessern, sowie der Schutz von Biodiversität und Ökosystemen. Ein wesentlicher Bestandteil des Green Deal ist die Mobilisierung von öffentlichen und privaten Investitionen, um nachhaltige Projekte und Innovationen zu fördern, die den Übergang zu einer grüneren Wirtschaft unterstützen.
Dieser grundlegende Rahmen, der 2021 als Teil der EU-Taxonomieverordnung eingeführt wurde, ist zu einem Kernelement der EU-Strategie für nachhaltige Finanzen geworden. Sie dient als robustes Instrument zur Klassifizierung wirtschaftlicher Aktivitäten auf der Grundlage ihrer ökologischen Nachhaltigkeit, mit dem Ziel, nachhaltige Investitionen zu erleichtern und finanzielle Aktivitäten mit den Grundsätzen des Umweltschutzes und der Eindämmung des Klimawandels in Einklang zu bringen.
Die EU-Taxonomie legt ein standardisiertes System fest, mit dem bewertet wird, ob eine Wirtschaftstätigkeit einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung eines oder mehrerer der sechs in der Taxonomie-Verordnung aufgeführten Umweltziele leistet: (1) Eindämmung des Klimawandels, (2) Anpassung an den Klimawandel, (3) nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen, (4) Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, (5) Vermeidung und Kontrolle von Umweltverschmutzung und (6) Schutz und Wiederherstellung von Biodiversität und Ökosystemen.
Der Rahmen wurde entwickelt, um die Transparenz zu erhöhen, Investor:innen und Unternehmen klare Richtlinien für nachhaltige Investitionen an die Hand zu geben und zum Gesamtziel der EU beizutragen, bis 2050 klimaneutral zu werden. Durch die Festlegung einer gemeinsamen Sprache für nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten fördert die Taxonomie Konsistenz und Verantwortlichkeit und unterstützt so den Übergang zu einer nachhaltigeren und umweltverträglicheren Wirtschaft in der EU.
- Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) (2021)
Aufbauend auf früheren Bemühungen stellt die CSRD einen bedeutenden Schritt in der nachhaltigen Regulierung dar. Sie erweitert den Geltungsbereich der Richtlinie über die nichtfinanzielle Berichterstattung und verpflichtet alle großen und börsennotierten Unternehmen, detaillierte EU-Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung einzuhalten. Die CSRD zielt darauf ab, die Konsistenz und Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsinformationen zu verbessern, um Investor:innen, politischen Entscheidungsträger:innen und anderen Stakeholdern eine fundiertere Entscheidungsfindung zu ermöglichen.
- The EU Sustainability Reporting Standards (ESRS) (2023)
Zwischen der CSRD und der ESRS gibt es eine enge Verbindung. Während die erstgenannte Richtlinie die rechtlichen Anforderungen festlegt, die eine breitere Palette von Unternehmen zur Offenlegung detaillierter Nachhaltigkeitsinformationen verpflichten und damit den Umfang der Berichterstattung erweitern, enthält die ESRS spezifische Leitlinien, um die Einhaltung der CSRD-Berichterstattung sicherzustellen. Zusammen bilden die CSRD und die ESRS einen einheitlichen Ansatz zur Verbesserung von Transparenz, Rechenschaftspflicht und Nachhaltigkeit in den Geschäftspraktiken.
Einige dieser Vorschriften zielen besonders darauf ab, ein innovativeres und nachhaltigeres Wirtschaftsumfeld zu schaffen. Im nächsten Abschnitt sehen wir uns jetzt an, ob diese Änderungen und Entwicklungen in der Regulatorik einen tatsächlichen positiven Impact auf die globale Nachhaltigkeit hatten.